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Steueransätze | |
Gemeindesteueranlage | 1.50% |
Liegenschaftssteuer | 1.2 %o des amtlichen Wertes |
Hundesteuer | Fr. 60.00 pro Hund |
Wehrdienstersatzabgabe | 4 % des Staatssteuerbetrages,mindestens Fr. 10.00 max. Fr. 450.00 |
Der Tarif für die Kantons- und Gemeindesteuern, der Tarif für die direkte Bundessteuer sowie Berechnungsbeispiele sind in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen und auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.
Gründe für einen Steuererlass sind:
Ein Erlassgrund kann vorliegen, wenn die gesuchstellende Person die geschuldeten Steuern bei zumutbaren Einschränkungen der Lebenskosten nicht in absehbarer Zeit entrichten kann. Einschränkungen bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gelten als zumutbar. Ein Erlassgesuch können Sie nur für rechtskräftig veranlagte Steuern stellen. Sie müssen das Gesuch schriftlich und begründet mit den notwendigen Beweismitteln (Haushaltbudget) bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Steuererlassgesuch (pdf)
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer des Bundes. Sie soll den Inlandverbrauch belasten. Konsumierende sollen über diese Steuer ihren Beitrag an die finanziellen Mittel leisten, die der Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Dieser Beitrag wird bemessen nach dem Umfang des Konsums, das heisst des Aufwands jeder und jedes Einzelnen für Leistungen der verschiedensten Art (nicht nur für Gegenstände, sondern auch für Dienstleistungen). Es finden 3 verschiedene Sätze Anwendung: ein Normalsatz, ein reduzierter Satz und ein Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Die Konsumierenden bezahlen die MWST nicht direkt. Der Steuerbezug erfolgt bei Produzierenden, Fabrikantinnen und Fabrikanten, Händlerinnen und Händlern, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Dienstleistenden. Diesen steuerpflichtigen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern ist es gestattet, die MWST auf die Konsumierenden zu überwälzen. Die MWST ist demnach eine indirekte Steuer.
Was müssen Steuerpflichtige versteuern? Grundsätzlich müssen sie alle Umsätze versteuern. Darunter fallen
Weitere Informationen zur MWST finden Sie bei der eidgenössischen Steuerverwaltung, an die Sie sich am besten auch für Auskünfte wenden:
Eidgenössische Steuerverwaltung
Abteilung Mehrwertsteuer
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Wenn ein Betrieb Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt, die keine fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, oder Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, ist er verpflichtet, diese Personen bei der zuständigen bernischen Gemeinde anzumelden und den Steuerabzug zum Zeitpunkt der Auszahlung vorzunehmen und abzurechnen. In der Quellensteuer enthalten sind Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie allfällige Kirchensteuern. Um die Besteuerung ausländischer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ohne Ausweis C korrekt vornehmen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Gemeindeverwaltung Zielebach
Schulhausstrasse 2
4564 Zielebach
Tel: 032 675 13 83
info@zielebach.ch
Öffnungszeiten:
Mo 16.00 - 18.00
Do 09.00 - 11.00
oder nach Vereinbarung